Ein Physiotherapeut zeigt einer Frau eine Übung mit einem gelben Thera-Band.

Vorfinanzierung für
Physiotherapie &
Krankengymnastik

Abrechnung und Vorfinanzierung mit SozialFactoring

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Sie setzen auf eine gute und bewährte Software, um die vielfältigen Herausforderungen in der Praxis und die zahlreichen Termine meistern zu können. Denn Sie wissen, nur eine professionelle Software, in der alle Fäden (Daten) zusammenlaufen, bietet die Basis für einen erfolgreichen Praxisablauf. Es spielt keine große Rolle, ob Anfragen im Bereich Physiotherapie, Krankengymnastik oder Massage vorliegen. Die Patientendaten müssen effektiv verwaltet werden, freie Termine schnell gesichtet und vergeben werden, die Abrechnung muss regelgerecht gemäß § 302 SGB V erfolgen und natürlich interessiert Sie auch der wirtschaftliche Erfolg der Praxis. Auch der beleglose Datenträgeraustausch mit den Kassen aus Ihrer Software heraus sollte selbstverständlich sein.

Wer mit einer guten Software arbeitet, benötigt insofern kein Abrechnungsunternehmen bzw. keine Abrechnungsfirma mehr. Er kann die zahlreichen Vorteile nutzen, die im Rahmen der Selbstabrechnung gegenüber den Krankenkassen entstehen. Damit spart er erhebliche Gebühren für die externe Abrechnung ein. Viele Praxen sind jedoch wegen der Vorfinanzierung bzw. Finanzierung bei einem Abrechnungsunternehmen gebunden und müssen für Leistungen bezahlen, die sie selber wesentlich günstiger erbringen könnten. Zumal die relevanten Abrechnungsdaten sowieso in der Software schon vorhanden sind.

Für diese Praxen haben wir deshalb das Angebot factomat entwickelt, das sofortige Liquidität zu günstigen Konditionen ermöglicht. Die Praxis muss dann nicht mehr über eine externe Abrechnungsstelle abrechnen, um seine Liquidität sicherzustellen. Viele Praxen haben sich deshalb schon für die moderne Finanzierungsform factomat entschieden.

Die klassischen Abrechnungszentren spüren seit Jahren den Gegenwind und führen deshalb das Argument verstärkt an, dass das Mahnwesen so aufwändig wäre.

Bei genauer Betrachtung stellt sich dies als nicht richtig dar:
Das Abrechnungszentrum hat keine Kenntnis von der tatsächlichen Leistungserbringung. Eine inhaltliche Mahnung ist somit für das Abrechnungsunternehmen nicht möglich. Es kann nur formal Mahnschreiben erstellen, die sich in der Praxis oftmals als nutzlos erweisen. Mit Reklamationen und Korrekturen der Krankenkassen muss sich die Praxis selber auseinandersetzen, damit die Rechnung bezahlt wird.

Wegen dieser Erkenntnis entscheiden sich immer mehr Praxen dazu, selber abzurechnen und im Bereich der Finanzierung setzen sie auf factomat über die SozialFactoring. Darüber sichern sie ihren individuellen Liquiditätsbedarf flexibel und zu günstigen Konditionen.

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