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Die Anforderungen an Pflegekräfte in der außerklinischen Intensivpflege und Beatmungspflege sind sehr hoch. Insofern sind in der häuslichen Intensivpflege examinierte Pflegekräfte tätig, die zusätzlich einer speziellen Ausbildung unterzogen wurden. Die unterschiedlichen Krankheitsbilder (Wachkoma, ALS-Erkrankung, Querschnittslähmung) stellen höchste Ansprüche an die fachliche Qualifikation und die psychische Belastbarkeit der Pflegekräfte. Angesichts des gegenwärtigen Fachkräftemangels in der Pflege stehen Intensivpflegedienste somit vor großen Herausforderungen in der Personalbeschaffung. Dies zeigt sich zunehmend in den kontinuierlich steigenden Personalkosten und in den Vergütungssätzen der Kassen.
Die Vergütung bzw. Stundensätze im Bereich der ambulanten Intensivpflege (1 zu 1-Versorgung, 24-Stundenpflege oder Beatmungspflege) werden oftmals als Ergebnis einer Einzelverhandlung festgelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Pflege eines Intensivpatienten in Behandlungspflege und Grundpflege aufteilt. Die Stundensätze sind beispielsweise in der 1 zu 1 Versorgung sehr unterschiedlich und liegen oftmals zwischen € 28,00 und € 36,00. Sie sind auch sehr stark von der Region, in der die Versorgung des Intensivpatienten vorgenommen wird, abhängig.
Eine externe Abrechnungsstelle macht in der Intensivpflege keinen Sinn:
Der Zeitaufwand für die Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Pflegekassen ist in der Intensivpflege äußerst gering, da die Anzahl der Rechnungen in der Regel überschaubar ist. Insofern macht die Auslagerung der Rechnungsstellung wegen der Arbeit an eine externe Abrechnungsfirma überhaupt keinen Sinn. Jedoch sind viele Intensivpflegedienste wegen der Vorfinanzierung bei einer Abrechnungszentrale. Sie wollen eine pünktliche Zahlung für Ihre Leistungen sicherstellen und ihre Liquidität planbar gestalten. Für eine solche Vorfinanzierung zahlen sie jedoch hohe Gebühren.
Es geht auch wesentlich günstiger:
online-factoring bzw. online-Vorfinanzierung via Internet ist eine sehr kostengünstige Variante, um schnell und einfach die notwendige Liquidität sicherzustellen. Der Intensivpflegedienst schreibt seine Rechnung und sendet diese an die Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Möchte er von der günstigen Vorfinanzierungslösung der BFS Service GmbH profitieren, überträgt er einfach die rechnungsrelevanten Informationen an die BFS Service GmbH. Diese überweist pünktlich zum vereinbarten Termin den Gegenwert für die Pflegeleistung aus. So bleiben Intensivpflegedienste dauerhaft liquide und finanziell flexibel.
Das online-factoring Verfahren bietet zusätzlich mehr Übersicht über ein Internet-Portal. Alle relevanten Informationen über die Außenstände sind jederzeit im Blick. Neben dem aktuellen Status der Rechnungen stehen im Internetportal OP-Listen, Zahlungseingangslisten und Datev-Dateien für die Finanzbuchhaltung zur Verfügung. Natürlich alles ohne Aufpreis. Für den Steuerberater des Intensiv-Pflegedienstes besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen automatischen OP-Ausgleich durchzuführen.
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