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Die Einführung der Tariflohnbindung in der Pflege zum 01.09.2022 stellt Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste vor immense Herausforderungen.
Haben bislang nicht tarifgebundene Einrichtungen und Dienste sich bis 28.02.2022 auf einen Tarifvertrag festlegen müssen, welcher für sie künftig maßgeblich sein soll, so steht nun die verpflichtende Übernahme der gesamten Vergütungssystematik des Tarifvertrages an. Zunächst sind sämtliche Mitarbeiter richtig einzugruppieren und einzustufen, sodann für jeden einzelnen Mitarbeiter alle tariflichen Zulagen, Zuschläge und Sonderleistungen zu ermitteln.
Eine unrichtige oder unvollständige Anwendung des Tarifvertrages kann dabei teuer werden. So haben die Mitarbeiter einen einklagbaren Anspruch auf die volle ihnen zustehende tarifvertragliche Vergütung, wohingegen eine Refinanzierung etwaiger ungeplanter Mehraufwendungen durch die Pflegekassen ausbleibt. Um teure Fehler zu vermeiden, ist daher eine eingehende Auseinandersetzung mit der Vergütungssystematik des Tarifvertrages zwingend erforderlich.
Das Webinar zeigt auf, wie Tarifverträge bei Beschäftigten in der Pflege richtig angewendet werden.
*Die BFS Service GmbH ist nicht verantwortlich für technische Schwierigkeiten, die auf Seiten der Teilnehmer*innen auftreten können.*
Nicole Beißel
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.159
F 0221.97356.164
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Tonja Lochthofen
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
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