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Edward Snowden ist sicherlich einer der weltweit bekanntesten Hinweisgeber (Whistleblower) und mit ihm ist das Thema Hinweisgeberschutz in der Öffentlichkeit angekommen. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks hat die EU mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie eine verpflichtende Vorgabe zur Einführung von Schutzvorschriften für Hinweisgeber in allen EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.
Daher müssen jetzt auch in Deutschland alle Unternehmen mit regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten ein wirksames Hinweisgebersystem zur Meldung von Compliance-Verstößen implementieren.
Dem Aufwand für ein Hinweisgeberschutzsystem stehen auch viele Vorteile gegenüber: Eingehende Hinweise helfen bei der Aufdeckung und Ahndung von Regelverstößen oder Missständen. Sie können ihr Unternehmen somit vor strafrechtlichen Risiken und Reputationsschäden schützen.
Das Webinar beantwortet alle wesentlichen Fragen rund um das neue HinSchG, insbesondere:
• Welche Unternehmen sind betroffen? Konzerne?
• Welche Erleichterungen / Übergangsvorschriften gibt es?
• Was ist eine interne / externe Meldestelle?
• Wie kann ich ein Hinweisgebersystem aufbauen?
• Welche Art von Hinweisen fallen unter das HinSchG?
• Welchen Schutz haben Hinweisgeber?
• Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?
• Wie gehe ich mit eingehenden Hinweisen/Hinweisgebern um?
Der Referent Gerald Siebel ist seit über 20 Jahren mit der (internen) Revision in Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen beauftragt und für mehrere Sozialunternehmen als Meldestelle nach dem HinSchG bestellt. Er verfügt damit über praktische Erfahrungen zum HinSchG.
Nicole Beißel
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.98817.159
F 0221.98817.09
E-Mail
Tonja Lochthofen
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
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