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Viele Einrichtungen der Sozialwirtschaft sind Tendenzbetriebe. Denn sie verfolgen besondere, gesetzlich als schutzwürdig definierte Zwecke, beispielsweise karitative oder erzieherische Zwecke.
In Tendenzbetrieben sind verschiedene Rechte des Betriebsrates eingeschränkt. Der Betriebsrat muss beispielsweise nur angehört werden, hat aber kein inhaltliches Mitbestimmungsrecht. Die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gilt meist dann, wenn der von der geplanten Maßnahme betroffene Arbeitnehmer Tendenzträger ist, also selbst die Tendenzzwecke der Einrichtung umsetzt.
Für Einrichtungen der Sozialwirtschaft ist es daher wissenswert, ob ihre Einrichtung ein Tendenzbetrieb ist, und wer als Tendenzträger angesehen werden kann. Außer den Voraussetzungen für die Anerkennung als Tendenzbetrieb und Tendenzträger stellt das Seminar im Überblick die Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes dar.
Da der Betriebsrat bei Arbeitnehmern, die nicht Tendenzträger sind, die vollen Mitbestimmungsrechte hat, werden im Seminar einige wesentliche Aspekte der Mitbestimmung des Betriebsrates in Betrieben ohne Tendenzzweck im Überblick dargestellt. So entsteht für den Teilnehmer ein plastisches Bild von den Besonderheiten im Tendenzbetrieb.
Auszüge aus dem Inhalt:
Es ist zwar nicht zwingend notwendig, erleichtert aber die Teilnahme, wenn die Teilnehmer*innen bereits Grundkenntnisse mit dem Thema der Mitbestimmung des Betriebsrates haben, bspw. aus dem Seminar "Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht".
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder, Personalleiter*innen und sonstige Personalbeauftragte in Einrichtungen der Sozialwirtschaft.
Nicole Beißel
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.159
F 0221.97356.164
E-Mail
Tonja Lochthofen
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.160
F 0221.97356.164
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