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Für den Arbeitgeber ist eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unerlässlich. Sowohl bei personellen Einzelmaßnahmen als auch bei generellen Regelungen (Betriebsvereinbarungen) oder Umstrukturierungen bestehen gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Werden diese verletzt, können die vom Arbeitgeber umgesetzten Maßnahmen gerichtlich angreifbar oder sogar von vornherein unwirksam sein. Um erfolgreich Arbeitgeberentscheidungen umzusetzen und dabei Betriebsratsrechte korrekt zu berücksichtigen, sind daher Kenntnisse des aktuellen Betriebsverfassungsrechtes erforderlich.
Das Seminar ist ein Einführungsseminar, das die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechtes aus Arbeitgebersicht darstellt und an Praxisbeispielen behandelt.
Auszüge aus dem Inhalt:
Viele Einrichtungen der Sozialwirtschaft sind Tendenzbetriebe, in denen die Rechte des Betriebsrates eingeschränkt sind. Die Besonderheiten der Tendenzbetriebe werden in dem ergänzenden Seminar "Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Tendenzbetrieb" behandelt.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder, Personalleiter*innen und sonstige Personalbeauftragte in Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die sich einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates verschaffen wollen.
Bitte beachten Sie, dass alle Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung der 3G-Regel stattfinden. Um die Sicherheit für alle Teilnehmer*innen zu gewährleisten, benötigen Sie einen aktuellen Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich in der jeweilige Corona-Landesverordnung in Ihrem Bundesland.
Nicole Beißel
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.159
F 0221.97356.164
E-Mail
Tonja Lochthofen
Sekretariat und Seminarorganisation
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.160
F 0221.97356.164
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