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Der Expertenrat: Bei einem Forward-Darlehen (Annuitätendarlehen im Rahmen der Baufinanzierung) werden beispielsweise der Zinssatz, die Darlehenshöhe, die Zinsbindungsfrist sowie die Monatsraten mit einem Kreditinstitut vereinbart, die nach einer vereinbarten Vorlaufzeit (Forward-Periode) für beide Vertragsparteien verbindlich sind. Die Dauer der Forward-Periode kann sehr unterschiedlich sein, sie liegt oftmals zwischen 12 und 36 Monaten, kann jedoch auch schon Mal bei 60 Monaten liegen. Die Darlehensauszahlung erfolgt dann nach Ablauf der Forward-Periode. Mit dieser Vereinbarung sichert sich der Kreditnehmer die Darlehensgestaltung und insbesondere den Zinssatz für die Zukunft. Er verschafft sich zudem Klarheit über die Kosten, die im Rahmen der Finanzierung zukünftig entstehen werden. Ein Forward-Darlehen zeichnet sich zudem auch dadurch aus, dass während der Forward-Periode keine Zinsen bzw. Bereitstellungszinsen anfallen.
Ein Forward-Darlehen kann sich für den Kreditnehmer besonders dann als vorteilhaft erweisen, wenn das aktuelle Zinsniveau niedrig ist und steigende Zinsen erwartet werden. Jedoch ist die Absicherung der Zinshöhe mit einem Zinssatzaufschlag (Forward-Prämie) verbunden, der normalerweise umso höher für den Kreditnehmer wird, je weiter die Absicherung des Zinssatzes in der Zukunft liegt.
Die Forward-Prämie kann beispielsweise bei 0,015% pro Monat liegen. Für eine zweijährige Zinsabsicherung (Forward-Periode) wäre dann mit einem Aufschlag von 0,36% auf den regulären Darlehenszins zu rechnen. Die Höhe des Aufschlages ist von der Zinserwartung bzw. Zinsmeinung der Marktteilnehmer abhängig und kann täglich variieren.
Die Absicherung eines Zinssatzes ist insofern nichts anderes als eine Wette auf die Entwicklung des Zinsmarktes. Steigt das Zinsniveau bis zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung über den im Voraus vereinbarten Darlehenszins inklusive der Forward-Prämie, wäre die Wette für den Darlehensnehmer für die gesamte nächste Zinsbindungsfrist gewonnen. Wenn das Zinsniveau jedoch zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung nicht über den vereinbarten Darlehenszins inklusive der Forward-Prämie gestiegen ist, hat der Darlehensnehmer im Sinne der monetären Wette verloren, denn er ist zur Abnahme des Darlehens mit den vereinbarten Eckdaten verpflichtet.
Vorsichtige Darlehensnehmer haben aber in beiden Szenarien bezüglich der Sicherheit gewonnen, indem sie künftige Kreditrisiken abgesichert bzw. begrenzt haben. Denn, wie hoch das Zinsniveau steigen wird, kann keiner wissen. Insofern sollte auch Sicherheit für die Zukunft, Kalkulierbarkeit und Bedienbarkeit des Darlehens im Rahmen der Entscheidung entsprechend gewichtet werden.
Läuft in den nächsten Jahren die Zinsbindung für ein bestehendes Baudarlehen aus, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Forward-Darlehen zu beschäftigen und sich nach den Konditionen für eine Anschlussfinanzierung zu erkundigen. So hat der Darlehensnehmer genügend Zeit und kann in Ruhe das günstigste Finanzierungsangebot auswählen. Ein Angebotsvergleich ist relativ einfach und schnell durchführbar, da die Kreditinstitute verpflichtet sind, den Effektivzins des Darlehens anzugeben. Neben dem Effektivzins ist auch zu berücksichtigen, dass bei einem neuen Kreditinstitut u.a. Kosten für eine Abtretung oder Löschung und Neueintragung der Grundschuld anfallen können.
Edward Poniewaz
Geschäftsführer
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.97356.223
F 0221.97356.164
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