Förderprogramme Nachhaltigkeit - SozialGestaltung

Förderprogramme Nachhaltigkeit

Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft

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Inhaltsverzeichnis

  1. Wo kommen die Fördermittel her?
  2. Investitionsbedarf für Immobilien und Elektro-Mobilität
  3. Aktuelle Rahmenbedingungen für Fördermaßnahmen
  4. Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 auf die Förderlandschaft
  5. Was wir Ihnen anbieten können

Die Bedeutung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit nimmt in jeder Branche zu, und die Sozial- und Gesundheitswirtschaft bildet da keine Ausnahme. Verschiedene sozialwirtschaftliche Akteure haben sich bereits ambitionierte Klimaziele gesteckt. So strebt beispielsweise die Caritas die Klimaneutralität bis 2030 an. Im Zuge der EU-Taxonomie steigt der Druck und die Ansprüche werden immer konkreter. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bieten nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch gezielte Anreize, die notwendigen Investitionen in den Bereichen Immobilien, Mobilität und Energie zu tätigen. Diese Programme ermöglichen es, Ressourceneffizienz zu fördern, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und innovative Technologien einzuführen. Darüber hinaus tragen Fördermittel dazu bei, bestehende Finanzierungshürden zu überwinden, sodass die Sozial- und Gesundheitseinrichtungen ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen können. Die Förderlandschaft spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung einer nachhaltigen Transformation, die nicht nur ökologische, sondern auch soziale und ökonomische Vorteile für die Branche mit sich bringt.

 

Wo kommen die Fördermittel her?

Fördermittel werden von unterschiedlichen Akteuren bereitgestellt. Die Anlaufstellen für die Förderprogramme können je nach Förderprogramm und entsprechendem Projektträger variieren. Die Hauptakteure in der Förderlandschaft sind die Europäische Union, der Bund sowie die Bundesländer. Hinzu kommen Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene, die lokal Fördermittel bereitstellen. Zusätzlich gibt es weitere Förderinstitutionen, wie das Deutsche Hilfswerk, die Aktion Mensch und zahlreiche Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke Förderungen realisieren. Eine Übersicht ausgewählten Förderprogramme für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel finden Sie hier.

Maßgebliche Fördermittelgeber bzw. Projektträger auf Bundesebene sind neben verschiedenen Bundesministerien die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, die Rentenbank und die Bundesgesellschaft „Zukunft Umwelt, Gesellschaft“ (ZUG). Die ZUG ist auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutzthemen spezialisiert. Auch Kooperationen und Zusammenschlüsse zwischen den Akteuren des Bundes sind möglich. In den Bundesländern sind es meisten die Förderbanken, die Förderprogramme anbieten. Jedes Bundesland hat eine Förderbank bzw. ein Landesförderinstitut.

 

Investitionsbedarf in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft

Die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Klimawandelanpassung bedeuten für Einrichtungen und Dienste der Sozial- und Gesundheitswirtschaft einen erheblichen Investitionsbedarf. Dessen Finanzierung wird durch rechtliche Rahmenbedingungen der Branchen erschwert. Häufig werden nur die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die energetische Nachhaltigkeit refinanziert. Für die finanzielle Umsetzung weitergehender Maßnahmen sind die Träger in der Regel teilweise oder vollständig selbst verantwortlich. Deswegen sind viele Akteure in diesem Sektor auf Fördermittel angewiesen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden und entsprechende Maßnahmen zur Kostenreduzierung einzuleiten.

Die Notwendigkeit dahinter ergibt sich spätestens mit dem erweiterten europäischen Emissionshandel. Ab dem Jahr 2027 wird der europäische Emissionshandel, welcher bislang nur Energieunternehmen und energieintensive Industrie betraf, auch auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausgeweitet. Mit dieser Erweiterung sind dann auch Betreiber von Sozialimmobilien indirekt betroffen und müssen für jede verursachte Tonne CO2 einen Preis bezahlen. Systembedingt würden die Kosten auf die Pflegebedürftigen, die Sozialkassen oder die Steuerzahler abgewälzt werden. Eine entsprechende Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit muss allerdings bezweifelt werden. Zusätzlich übt die Novellierung des Gebäudeenergiegesetztes weiteren Druck aus. Fossile Energieträger werden zwangsläufig abgelöst, was eine unvermeidbare Umgestaltung in diesem Sektor nach sich zieht. Den absehbaren Herausforderungen sollte jetzt aktiv entgegengewirkt werden. Gleichzeitig besteht unter anderem genau in den Bereichen, auf den der europäische Emissionshandel ausgeweitet wird, ein großer Investitionsbedarf:

Immobilien

Im Bereich der Immobilien in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft besteht nachweislich ein hoher Bedarf an Sanierungen. Viele Bestandsgebäude sind verhältnismäßig alt und wurden nicht fortlaufend saniert. Sie sind unzureichend gedämmt, haben keine dreifach verglasten Fenster und werden mit fossilen Brennstoffen geheizt. Gerade hier lässt sich eine synergetische Verbindung zwischen Sanierungen und Nachhaltigkeit erreichen. Eine zeitgemäße Sanierung ermöglicht nicht nur die Aufwertung des Gebäudes, sondern auch erhebliche Reduktionen des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen.

Mobilität

Laut dem Umweltbundesamt hat der Sektor „Verkehr“ im Jahr 2021 einen Anteil von 23 % an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland[1]. Davon können 22 % auf den Straßenverkehr zurückgeführt werden. Da dieser Sektor ein großer Treiber der Treibhausgasemissionen ist, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf. Gerade für ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste besteht in möglichen Förderprogrammen ein großes Potenzial. In den meisten Programmen, die E-Mobilität fördern, ist die Anschaffung von Ladeinfrastruktur direkt mit inbegriffen.

Für diese und weitere Bereiche wie Neubau, Energieversorgung und Klimaanpassungen gibt es unterschiedliche Förderprogramme sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Die positiven Auswirkungen von Investitionen in Nachhaltigkeit für die Sozialwirtschaft erstrecken sich über finanzielle Vorteile hinaus. Nachhaltige Maßnahmen, wie die Einführung energieeffizienter Technologien oder die Nutzung erneuerbarer Energien, können zu einer effizienteren Ressourcennutzung führen. Dies verbessert auch die ökologische Bilanz der Einrichtungen. Zusätzlich kann die Implementierung nachhaltiger Praktiken die Attraktivität der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen als Arbeitgeber steigern. Mitarbeitende identifizieren sich oft stärker mit Unternehmen, die Umweltbewusstsein und soziale Verantwortung zeigen. Die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte wird erleichtert und die Bindung der Mitarbeitenden gestärkt. Darüber hinaus kann ein nachhaltiges Arbeitsumfeld die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitende fördern. Gut gestaltete Arbeitsplätze sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltauswirkungen tragen dazu bei, das physische und psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu verbessern. Darüber hinaus genießen soziale Einrichtungen, die sich aktiv für Nachhaltigkeit einsetzen, oft eine positive Wahrnehmung bei ihren Kunden und der Gesellschaft.

Ein nachhaltiges Konzept wird auch hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten immer entscheidender. Eine Studie der Frankfurt School of Finance, des Datendienstleisters ppa und des Datenmanagementspezialisten openESG von November 2023 hat ergeben, dass sich aufgrund der steigenden Umweltrisiken mittlerweile jede achte Bank dazu entscheidet, bestimmte Geschäftsaktivitäten zu unterlassen. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Großunternehmen sondern auch kleine und mittelgroße Firmen. Der Anstieg von Umweltrisiken hat somit spürbare Auswirkungen auf Unternehmen, da Finanzinstitute vermehrt Umweltbelange in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Investitionen in Nachhaltigkeit positionieren die Sozial- und Gesundheitswirtschaft langfristig als Akteur, der sich den globalen Herausforderungen stellt. Eine nachhaltige Ausrichtung kann dazu beitragen, zukünftige regulatorischen Anforderungen, wie der ESG-Berichtspflicht, gerecht zu werden und den Einrichtungen eine Vorreiterrolle in der Branche zu sichern. Insgesamt bieten nachhaltige Investitionen nicht nur ökologische, sondern auch soziale und wirtschaftliche Vorteile für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

 

Aktuelle Rahmenbedingungen für Fördermaßnahmen

Die aktuellen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt beeinflussen die Förderlandschaft. Sowohl auf der Seite der Projektträger als auch auf Seiten der Antragstellenden bestehen Herausforderungen. Einerseits gewinnen die Förderprogramme der Investitions- und Förderbanken angesichts der deutlich gestiegenen Zinsen wieder an Bedeutung. Andererseits wird es den Förderbanken durch die Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Zinsentwicklung jedoch erschwert, langfristige Förderprogramme zu planen und umzusetzen.

Zudem gefährden die insgesamt gestiegenen Finanzierungskosten und wirtschaftlichen Herausforderungen der Träger in zunehmendem Maße die Gesamtfinanzierung von Vorhaben.
Da Fördermittel, die als Zuschüsse gewährt werden, nicht im gleichen Maße von den beschriebenen Herausforderungen betroffen sind, kommt ihnen eine besondere Bedeutung zu. In unserer Aufstellung zu den Förderprogrammen im Bereich der Nachhaltigkeit sind spezielle auch die Zuschussförderungen ausgewiesen.

 

Die Haushaltssperre ist aufgehoben, der neue Haushalt steht!

Aktualisiert am 08.02.24: Die Förderlandschaft entwickelt sich sehr dynamisch und passt sich dem aktuellen politischen und wirtschaftlichen Geschehen an. Die letzte große Änderung bei den Förderprogrammen auf Bundesebene hat das Urteil zum verfassungswidrigen Bundeshaushalt Ende 2023 bewirkt. Durch die dadurch ausgelöste Haushaltssperre mussten zahlreiche Förderprogramme pausiert werden. Inzwischen sind diese fast vollständig wieder zum Antrag freigeschaltet. Lediglich das KfW Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ ist hinsichtlich der Förderprogramme für Nachhaltigkeit nach wie vor von dem Antragsstopp betroffen. Ein weiteres Beispiel für die dynamische Förderlandschaft ist das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Bei diesem waren die Haushaltsmittel Ende 2023 erschöpft. Erst mit dem Bundeshaushalt 2024, welcher mit zweimonatiger Verzögerung beschlossen wurde, konnte hierfür Budget eingeplant werden. Die KfW muss jetzt noch vom Bund ermächtigt werden, um über die entsprechenden Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen. Ein Antrag für das Förderprogramm wird voraussichtlich zeitnah im Februar 2024 wieder möglich sein.

 

Was wir Ihnen anbieten können:

Bei uns finden Sie ein ganzheitliches Konzept von der Informationsbereitstellung, über die Beratung bis hin zur weitergehenden Finanzierung. Verschaffen Sie sich jetzt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Förderprogramme mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zum Klimaschutz und zu Klimaanpassungen. Unsere Präsentation „Förderprogramme Nachhaltigkeit“, für die speziell auch die Sozial- und Gesundheitswirtschaft antragsberechtigt ist, erfasst Förderangebote auf Bundes- und Landesebene. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Zusätzlich können Sie sich bei uns Beratung zu den einzelnen Programmen oder einem Gesamtkonzept einholen. Auch hinsichtlich der Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung oder Gesamtfinanzierung sind wir gerne Ihre Ansprechpartner.

Bleiben Sie mit uns immer auf dem neuesten Stand und behalten Sie die sich dynamisch entwickelnde Förderlandschaft im Blick. Hier gelangen Sie zum Download: Förderprogramme für Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft 

[1] Umweltbundesamt (06.06.2023): Energiebedingte Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen

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Ihre Ansprechperson

Mona Hüttermann
Junior Referent Research
E-Mail: m.huettermann@sozialgestaltung.de

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