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Ab 2020 erhalten ausgewählte Krankenhäuser erstmals einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr. Dieser sogenannte Sicherstellungzuschlag wird Krankenhäusern gewährt, die den Vorgaben zur Erreichbarkeit und Bedarfsnotwendigkeit des Gemeinsamen Bundesauschusses entsprechen. Ziel ist es, bedarfsnotwendige, ländliche Krankenhäuser weiter zu stärken, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Die Liste mit den ausgewählten Krankenhäusern wurde von den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband) zum ersten Mal im Juli 2019 veröffentlicht.
Die Vertragspartner haben die Liste für das Jahr 2021 Anfang Juli 2020 aktualisiert und die Anzahl der Kliniken von 120 auf 121 erhöht. Im Gegensatz zum letzten Jahr sind fünf Krankenhausstandorte neu hinzugekommen. Bei diesen Standorten liegt nach den Angaben des GKV-Spitzenverbandes seit 2021 ein geringer Versorgungsbedarf aufgrund des Bevölkerungsrückgangs im Einzugsgebiet vor. Vier Standorte sind hingegen nicht mehr auf der Liste, da diese mehrheitlich nicht mehr das Kriterium des geringen Versorgungsbedarfes erfüllen.
Hier gibt es die vollständige Liste der Krankenhäuser, die 2021 einen Sicherstellungszuschlag erhalten.
Haben Sie Fragen zum Sicherstellungszuschlag? Sprechen Sie uns gerne an.
Jens Dreckmann
Leiter Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221.98816.818
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