Krankenhausfinanzierung - SozialGestaltung

Krankenhausfinanzierung

Gesetzgeber legt neuen Vorfinanzierungsabschlag für Pflegepersonalkosten fest

Krannkenhausfinanzierung

Die beschlossene Einführung des Pflegebudgets nimmt ab dem Geschäftsjahr 2020 einen großen Teil der aktuell über die DRG-Fallpauschalen vergüteten Pflegepersonalkosten aus dem System. Es ist eine gesonderte Finanzierung über das Pflegebudget vorgesehen (wir berichteten im Sozialus 03|19). Damit erhalten Krankenhäuser zukünftig eine fallbezogene Pauschale sowie ein Pflegebudget, welches sich an den Ist-Pflegepersonalkosten orientiert. Die Auszahlung des Pflegebudgets 2020 erfolgt dabei retrospektiv nach Abschluss des Folgejahres. Somit erhält die Einrichtung das Pflegebudget 2020 erst frühestens 2021.

Damit eine verzögerte Auszahlung des Pflegebudgets nicht zu Liquiditätsengpässen führt, sah der Gesetzgeber bis zum letzten Monat im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) ursprünglich ein Vorfinanzierungsabschlag der Pflegepersonalkosten in Höhe von 130 Euro pro stationärem bzw. 65 Euro pro teilstationärem Behandlungstag vor (§ 15 KHEntG Abs. 2a) – zu gering aus Sicht vieler Kliniken, um die Pflegepersonalkosten zu refinanzieren. Darüber hinaus erfuhren durch diese Vorfinanzierungsystematik insbesondere Häuser mit pflegeintensiven Versorgungsbereichen (z. B. Neonatologie, Geriatrie) und vergleichsweise hohen Pflegepersonalkosten größere Benachteiligung. Im Zuge des MDK-Reformgesetzes wurde im letzten Monat unter anderem dieser Vorfinanzierungsabschlag angepasst: So legte der Gesetzgeber als bundeseinheitlichen Pflegeentgeltwert letztendlich einen Betrag in Höhe von 146,55 Euro fest. Diese Summe soll nun nicht mehr pro Behandlungstag ausgezahlt werden, sondern wird mit der entsprechenden tagesbezogenen Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs (krankenhausindividuell) multipliziert.

Zusammenfassend löst eine am Pflegeaufwand orientierte Vergütung den tagesbezogenen Pauschalsatz ab. Die Einrichtungen mit pflegeintensiven Bereichen werden dadurch aus Liquiditätssicht entlastet. Ob diese Anpassungen ausreichen und einzelne Häuser nicht weiterhin mit Liquiditätslücken rechnen müssen, hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangssituation ab. Wir empfehlen, potenzielle Liquiditätslücken zeitnah zu ermitteln und den Dialog mit den Kostenträgern frühzeitig zu suchen, um Planungssicherheit zu erhalten.