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Mit Ausschnittsfactoring steuern Sie gezielt die Liquidität ihres Krankenhauses, in dem Sie ganz flexibel Forderungen gegenüber Krankenkassen bei Bedarf verkaufen. Ausschnittsfactoring wird daher oftmals auch als Teilfactoring, Auswahlfactoring oder selektives Factoring bezeichnet.
Der Unterschied zum üblichen Factoring ist, dass Sie entscheiden, wann Sie welche Forderungen vorfinanzieren möchten. Dieses Abruf- bzw. Auswahlrecht ist mit keinerlei Kosten verbunden. Die Gebühren fallen erst nach Abruf bzw. nach dem Verkauf von Forderungen an.
Immer mehr Krankenhäuser nutzen diese moderne Finanzierungsform, um ihren Liquiditätsbedarf abzusichern und planbar zu gestalten.
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