Wegfall des Zivildienstes
– Lösungswege für die entstehende "Personallücke" aus rechtlicher Sicht
Die Lücke in den Wohlfahrtsverbänden, die das Ende des Zivildienstes hinterlässt, wird durch den Bundesfreiwilligendienst kaum zu kompensieren sein. Insofern müssen andere Beschäftigungsansätze für einen Ausgleich sorgen. Wohlfahrtsverbände haben die Möglichkeit, die geringfügige Beschäftigung mit dem Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG zu kombinieren. Mit dieser Kombination können bis zu 575,00 Euro an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, ohne dass der Bereich der Geringfügigkeit verlassen wird. Bei dieser Kombination sind aber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Freibetrages zu wahren. Eine fehlerhafte Einschätzung kann für den gemeinnützigen Träger zu einer erheblichen Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern führen.
Die rechtliche Unsicherheit beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist jedoch groß. Nicht in allen Einrichtungen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der geringfügig Beschäftigte ein normaler Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten ist. Für einen optimalen Einsatz sind umfassende Kenntnisse der arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen erforderlich. Im Weiteren werden die rechtlichen Grundlagen zum Bundesfreiwilligendienst vermittelt.
Auszüge aus dem Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen, Entgeltgeringfügigkeit
- Kurzfristige Beschäftigung
- Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
- Flexible Arbeitszeitregelung
- Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen
- Freibeträge gemäß § 3 Nr. 26 und 26 a EStG
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- arbeitsrechtliche Grundlagen
- Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG Steuerrecht,
- Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gem. § 4 TzBfG
- Meldepflichten
- Arbeitszeitkonten
- Lösungsmöglichkeiten bei Überschreitung der 400,00 EUR-Grenze
- Rechtsgrundlagen zum Bundesfreiwilligendienst
Das Seminar richtet sich an Geschäftführer/innen, Vorstandsmitglieder und Personalsachbearbeiter in gemeinnützigen Einrichtungen.
