Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat/Mitarbeitervertretung
Die Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft ändern sich stetig und die Anforderungen an Unternehmen und Einrichtungen erfordern einen ständigen Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozess. In diesem Prozess sind Mitarbeiter und ihre Vertreter angemessen einzubeziehen bzw. aktiv zu beteiligen. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitarbeitervertretungsordnungen setzen hier den Rahmen.
Neben der rechtlich korrekten Einbeziehung des Betriebsrates bzw. der MAV stehen im Zentrum des Seminars das faire und konstruktive Zusammenarbeiten und das Erarbeiten einer Vertrauenskultur, in der der Betriebsrat zum konstruktiven Partner des Managements wird, der die Interessen der Mitarbeiter und die des Unternehmens vertritt. Der Betriebsrat soll nicht als Bedenkenträger und Bremser wahrgenommen werden, sondern als konstruktiver Partner. Dies ist grundsätzlich aber insbesondere dann besonders wichtig, wenn die Veränderungsgeschwindigkeit über die wirtschaftliche Zukunft oder gar Existenz eines Unternehmens bzw. einer Einrichtung entscheidet.
Auszüge aus dem Inhalt:
- Ausgangsituation: Veränderungen sind an der Tagesordnung und die Veränderungsgeschwindigkeit steigt
- Akteure und ihre Rollenwahrnehmung mit Blick auf Veränderungsprozesse
- Geschäftsführung
- Betriebsrat/MAV
- Unterschiedliche Konstellationen und Verhaltensweisen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat/Betriebsräten und daraus resultierende Verhaltensweisen - Rechtliche Rahmenbedingungen
- Entscheidende Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit
- Betriebliche Beispiele
- Konflikte bei der Fusion von zwei Trägern der stationären Altenpflege
Anhand verschiedener Praxisbeispiele erläutert der Referent, welche Erfahrungen er als Parteivertreter in Einigungsstellen, Berater in Veränderungsprozessen und Mediator gesammelt hat.
Das Seminar richtet sich an Personal- und Verwaltungsleiter, Personaldirektoren, Geschäftsführer und Vorstände in Einrichtungen der Sozialwirtschaft.
